EU-Zulassung
Seit dem 01.01.2006 schreibt das sog. EU-Hygienepaket eine Zulassung für Betriebe vor, die mit tierischen Lebensmitteln wie z.B. Fleisch, Milch oder Eiern umgehen.
Welche Betriebe sind zulassungspflichtig?
Einzelhandelsbetriebe, z.B. nicht selbst schlachtende Metzgereien, Hofkäsereien, Großküchen, Kantinen, Cateringbetriebe oder Gaststätten, die an andere Einzelhandelsbetriebe mehr als 1/3 ihrer Herstellungsmenge an Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder in einem Umkreis von mehr als 100 km abgeben.
Betriebe, die im eigenen Betrieb hergestellte tierische Lebensmittel an andere zugelassene Betriebe abgeben.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Dokumentation, beraten Sie bei der räumlichen Aufteilung des Betriebes und helfen Ihnen bei der Behördenkommunikation.
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